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Stille Beteiligung

Beteiligung als Stiller Gesellschafter
Durch eine Stille Beteiligung wird die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt, ohne dass sich die Quote der Gesellschafter am Kapital verändert.
 
Folgende Eigenschaften zeichnen die Stille Gesellschaft aus:

  • durch eine vertragliche Rangrücktrittserklärung wird gegenüber allen Drittgläubigern eine volle Haftung des Stillen Gesellschafters erreicht

  • Einstieg und Rückzahlung nach dem Nominalprinzip, d. h. ohne Unternehmensbewertung und ohne Teilnahme an Substanz- und Ertragswertsteigerungen

  • steuerlich ist die Vergütung bei der Einkommen-/Körperschaftsteuer Betriebsausgabe

  • die zeitliche Befristung der Einlage in Verbindung mit einer Verlängerungsoption bietet für das Unternehmen langfristige Verfügbarkeit bei zugleich großer Flexibilität

 
Die Stille Gesellschaft empfiehlt sich in erster Linie für Unternehmen, die weiteres Wachstum zu finanzieren haben, über eine gefestigte Ertragslage und einen stabilen Cash Flow verfügen.
 
Bestimmte Finanzierungsanlässe erfordern eine Kombination aus beiden Finanzierungsformen. Gemeinsam mit dem Unternehmen erarbeiten wir jeweils eine genau auf den Finanzbedarf ausgerichtete differenzierte und ausgewogene Finanzierungsstruktur.
 
Kriterien für Stille Beteiligung:

  • Hauptsitz im deutschsprachigen Raum inkl. Schweiz und Österreich

  • Umsatz des Unternehmens von € 10 Mio. bis € 500 Mio.

  • gute Profitabilität/hoher Cash Flow des Beteiligungsunternehmens

 
Stille Beteiligungen gehen wir bei Expansionsfinanzierungen oder zur Eigenkapitalstärkung im Mittelstand ein. Je nach Konstellation kann diese so genannte Mezzaninefinanzierung auch als Gesellschafterdarlehen erfolgen, wenn wir uns parallel auch als Direkter Gesellschafter engagieren.
 

 

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